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Verkehrsrecht Neuer Bussgeldkatalog tritt ab dem 28.04.2020 in Kraft

Ab dem 28.04.2020 heißt es - Verkehrssünder müssen in gegen Sie eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen etwaiger Ordnungswidrigkeiten tiefer in die Tasche greifen.

Aber nicht nur die jeweiligen Geldbußen wurden empfindlich nach oben geschraubt, sondern auch die Punkteeintragung in das Fahreigungsregister und die Anordnung eines Fahrverbotes wird eher die Regel statt die Ausnahme.

In allen Bereichen hat der Bußgeldkatalog massive Änderungen für die Verkehrsteilnehmer vorgesehen (u.a. betrifft dies das unzulässige Parken auf Geh- und Radwegen, Überholen von Radfahrern mit zu geringem Seitenabstand, das Bilden von Rettungsgassen).

Vorallem aber werden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts schärfer bestraft!

Die wichtigste und unserer Ansicht nach für alle Autofahrer relevanteste Änderung ist die Folgende:

Innerorts wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h bereits neben einem Punkt im FAER, sowie einer empfindlichen Geldbuße ebenfalls mit einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Ein Fahrverbot von einem Monat riskieren Sie zudem neben der Punkteeintragung auch außerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h.

Schnell passiert es, noch über die Gelblicht zeigende Ampel fahren zu wollen und dabei statt die erlaubten 50 km/h auch mal 71km/h gefahren zu sein. Nach der alten Regelung zahlte man die Geldbuße und kassierte den Punkt, jetzt riskiert man mit dieser Fahrt ein einmonatiges Fahrverbot.

Wichtiger denn je erscheint es jetzt, seine Punkte in Flensburg, aber vor allem die Tachoanzeige im Blick zu haben.

Fahren Sie vorsichtig und bleiben Sie gesund!

Autorin: Barbara De Icco Valentino

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