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Andreas Maria Klein Rechtsanwalt

Geboren 1960 in Bensberg. Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bonn, Münster und Köln. Rechtsanwalt in der Kanzlei Leonhard & Imig seit 1991. Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1996.

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Mitgliedschaften

  • Kölner Anwaltverein und im Deutschen Anwaltverein
    Mitglied
  • Unternehmernetzwerk Best of Bergisch e.V.
    Vorstandsmitglied
  • Willi Ostermann Gesellschaft Köln 1967 e.V..
    Mitglied
  • Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg, Stamm Ommerborn in Bensberg und in der Jugendhilfe e.V. in Bensberg
    Engagement

Andreas Maria Klein 

Andreas Maria Klein
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsgebiete
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Beamtenrecht, Betriebsverfassungsrecht, Schadensersatzrecht

Sprachen
Deutsch

+49 2204 9761-15
ra.klein@leonhard-imig.de
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Aktuelle Beiträge von Andreas Maria Klein

Arbeitsrecht
09.02.2026

Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz – ein Irrglaube

Es kommt ständig vor, dass ein Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem sich beträchtliche Beschränkungen hinsichtlich seiner Einsatzfähigkeit ergeben. Oftmals besteht die Vorstellung, der Arbeitgeber müsse dies bei der Zuteilung von Arbeitsaufgaben quasi immer berücksichtigen. Irrtum. Das muss er nicht.

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Arbeitsrecht, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeiten
01.06.2024

Unerreichbarkeit in der Freizeit – ein Recht?

Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem es u.a. um die Frage ging, ob und inwieweit ein Arbeitnehmer ein Recht auf absolute Unerreichbarkeit in seiner Freizeit bzw. Urlaub hat. Lesen Sie in der GL-Kompakt oder gleich hier bei uns, wie das BAG entschieden hat.

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Arbeitsrecht
01.03.2024

Kündigung und Depression! In diesem speziellen Fall wäre eine Offenlegung der persönlichen Daten von Vorteil gewesen.

„Definiert man den Zustand des Irrseins medizinisch und nicht bösartig, dann kann man landläufig sagen, dass das Wesen eines Irren ist, nicht zu erkennen, dass er irre ist." Was es mit diesem Satz des Landesarbeitsgerichts Köln auf sich hat, lesen Sie bei uns oder in der GL Kompakt (Ausgabe März 2024).

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