Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht in Bergisch Gladbach
Wenn Sie als Bauherr gegenüber dem Bauträger oder Bauunternehmer Gewährleistungsansprüche durchsetzen möchten, unterstützen wir Sie gerne. Ebenso beraten wir Sie, ob Sie Zahlungen auf erhaltene Rechnungen tatsächlich begleichen müssen oder gegebenenfalls Sicherheiten zu leisten haben. Bauunternehmer und Handwerksbetriebe vertreten wir regelmäßig sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, um den ihnen zustehenden Werklohnanspruch und andere Forderungen durchzusetzen. Da bei Bauvorhaben zumeist mehrere Personen beteiligt sind, kommt es aus Sicht des Bauunternehmers oder Handwerkers in Betracht, Subunternehmer in Regress zu nehmen. Generell versuchen wir immer, gemeinsam mit sämtlichen Beteiligten bereits außergerichtlich eine vernünftige Regelung zu erzielen. Wir vertreten darüber hinaus auch Architekten, indem wir ihre Honoraransprüche durchsetzen und ihnen helfen, Schadenersatzansprüche abzuwehren.
Was macht unser Anwalt im Bau- und Architektenrecht?
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Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Bauträger oder Bauunternehmer
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Betreuung von Bauunternehmern und Handwerksbetrieben
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Durchsetzung von Werklohnansprüchen
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Durchsetzung von Honoraransprüche
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Abwehr von Schadenersatzansprüchen