Rechtsanwalt für Medizinrecht in Bergisch Gladbach
Sie haben eine Arztrechnung erhalten und befürchten, sie ist nicht korrekt? Oder Sie sehen einen Grund, die Rechnung zu kürzen, da die ärztliche Behandlung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist? Wenn Sie in diesen oder ähnlichen Fällen nicht weiterwissen, finden Sie bei uns kompetente Rechtsberatung, denn wir haben uns unter anderem auf das Gebührenrecht der Heilberufe spezialisiert.
Ein weiterer unserer Schwerpunkte ist das Arzthaftungsrecht. Wir sagen Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie das Gefühl haben, dass eine ärztliche Behandlung nicht adäquat war. Gemeinsam klären wir die Angelegenheit auf und machen etwaige Ansprüche geltend, wie etwa Schmerzensgeld, den Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden. Umgekehrt setzen wir Forderungen von Ärzten nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bzw. GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) gegen zahlungssäumige Patienten durch. Für Ärzte führen wir auch Haftpflichtverfahren gegen Patienten, ggf. nach Beauftragung durch die Haftpflichtversicherung des Arztes.
Wir setzen Ihre Ansprüche außerdem gegenüber den Krankenkassen durch, beispielsweise wenn die Krankenkasse eine von Ihnen beantragte Behandlungsmaßnahme abgelehnt hat. Dabei vertreten wir Sie sowohl gegen die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen als auch gegen Unfall- und Zusatzversicherungen. Unsere zusätzliche Expertise im Zulassungs- und Approbationsrecht rundet unser breites Beratungsportfolio ab.
Was macht unsere Fachanwältin im Medizinrecht?
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Behandlungsfehler, Behandlungsversehen
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Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden
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Durchsetzung von Forderungen
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Haftpflichtverfahren gegen Patienten
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Anspruchsdurchsetzung gegenüber Krankenkassen