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Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Bergisch Gladbach

Leonhard & Imig
Mieten und Wohnen
 

Ihr Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Bergisch Gladbach

Von Beginn bis zum Ende eines Mietverhältnisses stehen wir beiden Vertragsparteien – Mieter und Vermieter – mit rechtlicher Beratung zur Seite.

Im Vorfeld eines Vertragsabschlusses erstellen oder überprüfen wir gerne für Sie den Mietvertrag. Während des Mietverhältnisses beraten und vertreten wir Sie beispielsweise bei Mieterhöhungen oder auftretenden Mängeln am Mietobjekt. Häufige Streitpunkte sind Schönheitsreparaturen oder Einbauten des Mieters. Für das rechtssichere Beenden eines Mietverhältnisses ist unsere Beratung besonders wichtig. Wir unterstützen Sie beim Erstellen von Kündigungen oder – aus Mietersicht – bei deren Abwehr. Gerne gestalten wir auch Mietaufhebungsverträge, um eine vernünftige Beendigung des Mietverhältnisses zu erreichen. Eine rechtliche Vertretung bei Rückgabe der Wohnung kommt ebenso in Betracht wie bei der späteren Abwicklung des Mietverhältnisses; hier gilt es unter anderem zu regeln, was mit der vom Mieter gestellten Kaution geschieht.

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) stehen wir zur Verfügung, um beispielsweise rückständige Wohngelder bei säumigen Eigentümern durchzusetzen. Sie können uns ebenfalls hinzuziehen, wenn gegenüber Bauträgern Gewährleistungsansprüche geltend gemacht oder intern Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsarbeiten gegenüber den Eigentümern durchgesetzt werden müssen. Wohnungseigentümer vertreten wir unter anderem in Beschlussanfechtungsverfahren – wenn der unterlegene Eigentümer den Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung anfechten will – oder wenn bauliche Veränderungen innerhalb der WEG durchgesetzt werden müssen. Wohnungseigentümerverwaltungen beraten wir insbesondere im Vorfeld von Eigentümerversammlungen, um korrekte Beschlussfassungen zu erreichen.

Was macht unser Fachanwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht?

  • Erstellung und Prüfung des Mietvertrags

  • Mieterhöhungen

  • Rechtssicheres Beenden eines Mietverhältnisses

  • Erstellung und Abwehr von Kündigungen

  • Mietaufhebungsverträge

  • Durchsetzung von Wohngeldern

  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

  • Beschlussanfechtungsverfahren

  • Eigentümerversammlungen

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