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Rechtsanwalt für Familienrecht in Bergisch Gladbach

Leonhard & Imig
Ehe und Familie
 

Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in Bergisch Gladbach

Bei sämtlichen rechtlichen Fragen und Angelegenheiten, die Ihre Familie und Verwandtschaft, Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft betreffen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite: Gemeinsam mit Ihnen regeln wir Ihre persönlichen Verhältnisse im Rahmen eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrages. Wir helfen Ihnen bei der Durchführung einer Scheidung und regeln die Folgen einer Trennung hinsichtlich des Ehegattenunterhalts, der Rente und des Vermögens.

Wir berechnen Elternunterhalt ebenso wie Kindesunterhalt und unterstützen Sie in allen sonstigen Kindschaftssachen. Dazu zählen unter anderem Ihr Anspruch auf Umgangs- und Sorgerecht oder Abstammungsangelegenheiten wie die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft. Da sich diese Auseinandersetzungen in einem hochemotionalen Lebensbereich bewegen, stimmen wir immer gemeinsam mit unseren Mandanten eine Vorgehensweise ab, die ihre individuelle Situation und persönlichen Wünsche berücksichtigt. Wir prüfen, ob eine Regelung zwischen den Beteiligten einvernehmlich möglich ist oder im streitigen Verfahren durchgesetzt werden muss. Hierbei haben wir den Anspruch größtmöglicher Sachlichkeit.

Zum Bereich des Familienrechts gehören außerdem die rechtliche Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft von Angehörigen, die aufgrund ihres Alters oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Wir beraten Sie bei der Ausgestaltung einer Betreuungs- und Vorsorgevollmacht sowie im Rahmen eines Betreuungs- oder Unterbringungsverfahrens.

Was macht unsere Fachanwältin im Familienrecht?

  • Eheverträge

  • Partnerschaftsverträge

  • Scheidungen

  • Ehegattenunterhalt

  • Elternunterhalt

  • Kindesunterhalt

  • Umgangsrecht

  • Sorgerecht

  • Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft

  • Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren

  • Betreuungs- und Vorsorgevollmacht

  • Vormundschaft und Pflegschaft von Angehörigen

Ihre Anwältin für Familienrecht in Bergisch Gladbach

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Elternunterhalt - Was muss Kindern verbleiben?

Nach § 1601 BGB sind Kindern ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet, wenn diese bedürftig sind, z. B. nicht selbst alle Kosten des Aufenthaltes in einem Pflegeheim aufbringen können und Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Gibt es gesetzliche Regelungen zu einem angemessenen Selbstbehalt?

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