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Arbeitsrecht Mitarbeiter nach Fusion von Kaufhof und Karstadt entlassen

Sind die Kündigungen rechtswirksam?

Galeria Kaufhof und Karstadt haben dieses Jahr fusioniert. Mit dem Betriebsrat des Konzerns wurde ein Interessenausgleich über das „Ob“ und ein Sozialplan über das „Wie“ ausgehandelt. Dabei wurde ein Abfindungsprogramm für ausscheidende Mitarbeiter aufgesetzt, im Zuge dessen eine Vielzahl von Kündigungen ausgesprochen wurde.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen der Konzern gekündigt hat, haben einen Anspruch auf die im Sozialplan festgelegte Abfindung. Nun stellt sich die Frage: Wollen die Mitarbeiter diesen Anspruch überhaupt geltend machen?

Fest steht: Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beseitigt den Abfindungsanspruch nicht, sie verzögert lediglich das Datum der Auszahlung. Ausgezahlt wird also erst, wenn der Prozess zugunsten von Galeria Kaufhof beendet ist. Gewinnt jedoch der Arbeitnehmer, muss er weiter beschäftigt werden. In der Zwischenzeit ausstehende Gehälter müssen vom Konzern nachgezahlt werden.

Aktuell laufen in Köln etwa 200 Kündigungsschutzverfahren. Einige davon werden von unserer Kanzlei vertreten. Ein erster von uns übernommener Fall wurde jetzt erfolgreich verhandelt. Dabei haben wir den Standpunkt vertreten, dass im Hinblick auf den Verbleib von Teilen des bisherigen Betriebes und dem damit verbundenen Fortbestand von Aufgabenbereichen die Darlegung der Fakten, die zum kündigungsrelevanten Wegfall der Beschäftigungsnotwendigkeit geführt haben sollen, nicht ausreichend war. Das Arbeitsgericht Köln sieht die Rechtslage ähnlich.

Die Vorsitzenden der einzelnen Kammern des Arbeitsgerichts haben sich hierzu beraten. Doch was heißt das genau?

Galeria Kaufhof schließt seine Tore in Köln nicht komplett. Es verbleiben Aufgaben, die erledigt werden müssen. Auch Abwicklungsarbeiten in den Bereichen, die geschlossen werden, müssen noch durchgeführt werden. Diese Tätigkeiten müssen demnach auf eine Reihe zunächst nicht zu kündigender Arbeitnehmer verteilt werden. Die Frage, wie dies im Einzelnen unter Berücksichtigung sozialer Aspekte durchgeführt werden soll, war nicht hinreichend bedacht worden. Es fehlte an einer detaillierten Kalkulation im Einzelnen.

Zudem kommt das Problem der Sozialauswahl hinzu, worauf es in diesem Fall jedoch schon gar nicht mehr ankommt. Alle ausgesprochenen Kündigungen sind nach heutigem Erkenntnisstand unwirksam. Galeria Kaufhof kann allerdings in der nächsten Instanz unter Umständen nachbessern. Das ist abzuwarten. Spannend bleibt es in jedem Falle.

Beitrag veröffentlicht am
9. Dezember 2019

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