Wohnungseigentumsrecht WEG-Reform kommt
Da der Bundesrat am 09.10.2020 dem Gesetzesentwurf des Bundestages ebenfalls zugestimmt hat, kann die WEG-Reform zum 01.12.2020 in Kraft treten. Sie enthält einige wichtige Neuregelungen. Bereits dem etwas sperrigen Namen Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) lässt sich entnehmen, dass unter anderem die Elektromobilität vorangetrieben werden soll. So wird es einzelnen Eigentümern erleichtert, eine Ladestation für ihr E-Auto in der Tiefgarage zu errichten. Auch können einzelne Stellplätze oder Gartenanteile zu Sondereigentum erklärt werden, bislang waren dies klassische Sondernutzungsflächen. Des Weiteren werden bauliche Veränderungen und Modernisierungen erleichtert, die Anforderungen an Beschlüsse hierüber wurden gesenkt. Neu ist beispielsweise auch, dass bei Wohnungseigentümergemeinschaften mit mehr als acht Einheiten ein Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter besteht.
Darüber hinaus enthält das Gesetz etliche weitere Regelungen, welche zu beachten sein werden. Ziel des Gesetzes war es jedenfalls, Beschlüsse einfacher fassen und umsetzen zu können, damit sinnvolle Maßnahmen nicht durch einzelne Eigentümer blockiert werden können. Es wird sich zeigen, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren.