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Arbeitsrecht Was ist eigentlich ein bEM?

Was ist eigentlich ein bEM?

Der eine oder andere von Ihnen, sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, war möglicherweise schon einmal in der misslichen Lage, nach längerer Arbeitsunfähigkeit in den Betrieb zurückzukehren, wo plötzlich alles ganz anders war. Die Strukturen haben sich verändert, und nun wird Ihnen ein Kaltstart abverlangt.

Dass dies auf Schwierigkeiten stößt, hat der Gesetzgeber erkannt. Er wendet sich mit einer entsprechenden Vorschrift an den Arbeitgeber und gibt diesem auf, einen Suchprozess in Gang zu setzen. Gesucht werden soll nach individuell angepassten Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit. Kurz um, der Arbeitgeber soll Ihnen einen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, den er in finden muß. Dieser Suchprozess nennt sich betriebliches Eingliederungsmanagement oder kurz bEM.

Hilft Ihnen das beim Wiedereinstieg?

Leider nein, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer neuen Entscheidung (Urteil vom 07.09.2021 – 9 AZR 571/20) feststellt. Das BAG legt die Vorschrift nämlich ganz anders aus.

Das Gesetz formuliert, der Arbeitgeber „klärt …, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann“. Man könnte glauben, dass er das auch tut – tun muß, wenn es schon da steht. Falsch.

Das Bundesarbeitsgericht glaubt, dass ein Arbeitnehmer das nicht verlangen kann. Denn der Gesetzgebers wolle etwas anderes. In Wahrheit soll der Arbeitgeber nur in seinem eigenen Interesse schauen, was er mit dem Arbeitnehmer, der so lange krank war, macht. Im Fachjargon heißt es, es handele sich allein um die Regelung einer sogenannten Initiativlast des Arbeitgebers und nicht um einen Individualanspruch des Arbeitnehmers.

Was heißt das jetzt?

Nun, aus richterlicher Sicht kann der Arbeitgeber tun und lassen, was er will, wenn es um ein bEM geht. Das bEM erleichtert ihm später in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer den Beweis dafür, dass ein leidensgerechter Arbeitsplatz gerade nicht vorhanden sei.

Was können Sie als Arbeitnehmer tun?

Sie bieten ihre Arbeitskraft „in der rechten Weise zur rechten Zeit am rechten Ort“ (so lautet eine einschlägige juristische Definition) an und warten, wie der Arbeitgeber reagiert. Gab es kein bEM, hat der Arbeitgeber beträchtliche rechtliche Schwierigkeiten, Ihnen die Beschäftigung zu verweigern. Sie verhalten sich also wie immer.

Und als Arbeitgeber?

Jedem Arbeitgeber ist anzuraten, unbedingt ein bEM durchzuführen, um spätere Nachteile in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer um die Abwehr von dessen Beschäftigungsverlangen zu vermeiden.

Müssen Sie einer Einladung zum bEM folgen?

Nein, Sie müssen nicht. Ob Sie es sollten, klären Sie mit Ihrem Fachanwalt.

Beitrag veröffentlicht am
16. April 2022

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