Alle Beiträge zum Stichwort: Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht
Die europäische Dimension der hiesigen Kirchenaustritte
Der Kirchenaustritt ist, wenn man sich die Statistiken anschaut, nicht selten. Wie steht es jedoch um kirchlich Beschäftigte? Wann dürfen diese und wann nicht? Dies lesen Sie hier oder in der aktuellen GL Kompakt (Ausgabe Dezember 2022/ Januar 2023).
Arbeitsrecht
Fallstricke für Arbeitgeber: Arbeitsvertrag versus betriebliche Übung
Verträge, auch Arbeitsverträge, kommen dadurch zustande, dass die an dem Vertrag Beteiligten inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen abgeben. Man verhandelt über die Inhalte und am Ende sagen beide dazu schlicht ja. Dies kann rein mündlich geschehen. Oder die Parteien errichten eine Vertragsurkunde, auf der beide unterschreiben.
Scheinbeschäftigung
Der ziemlich misslungene Ehegatten-Klüngel
Der Geschäftsführer eines Unternehmens hat seine Ehefrau als Beraterin eingestellt. Jedoch haben die beiden vereinbart, dass die Ehefrau die Beraterleistungen tatsächlich nicht erbringen muss. Nach dem Verkauf des Unternehmens kündigt der Erwerber der Ehefrau. Diese geht mit einer Klage gegen die Kündigung vor.
Arbeitnehmer als Corona-Leugner – welche Konsequenzen kann oder muss man ziehen?
Fristlose Kündigung ohne Abmahnung
Was kann der Arbeitgeber tun, wenn ein Arbeitnehmer gegen Corona-Schutzvorschriften verstößt? Oder muss er sogar etwas tun? Zu dieser Frage hat der Geschäftsführer der Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e. V., Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, einen Aufsatz (NZA 2020, 1361 ff.) veröffentlicht, der für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig sein dürfte.
Arbeitsrecht
Kurzarbeit: Volle Vergütung bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers?
Vorsicht bei Eigenkündigungen während des Bezuges von Kurzarbeitergeld!
Arbeitsrecht
Fortbildung "für Nothing"
Rückzahlung von Fortbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsrecht
Die Tücken der betrieblichen Übung
Ein Arbeitsvertrag kommt zustande, wenn die beteiligten Parteien eine inhaltlich übereinstimmende Willenserklärung abgeben. Die zuvor verhandelten Inhalte werden mit einem einfachen „ja“ auf beiden Seiten akzeptiert. Dies kann durch eine unterschriebene Vertragsurkunde oder mündlich erfolgen. Wer jetzt glaubt, das sei es gewesen, verkennt die Eigendynamik, die ein Arbeitsverhältnis in der Praxis haben kann. An dieser Stelle kommt die so genannte betriebliche Übung zum Tragen.