Alle Beiträge zum Stichwort: Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Die Tücken der betrieblichen Übung
Ein Arbeitsvertrag kommt zustande, wenn die beteiligten Parteien eine inhaltlich übereinstimmende Willenserklärung abgeben. Die zuvor verhandelten Inhalte werden mit einem einfachen „ja“ auf beiden Seiten akzeptiert. Dies kann durch eine unterschriebene Vertragsurkunde oder mündlich erfolgen. Wer jetzt glaubt, das sei es gewesen, verkennt die Eigendynamik, die ein Arbeitsverhältnis in der Praxis haben kann. An dieser Stelle kommt die so genannte betriebliche Übung zum Tragen.
Arbeitsrecht
Arbeitgeber aufgepasst: Neues zur Elternteilzeit
Wer während der Elternzeit nicht gänzlich den Job ruhen lassen möchte, hat bei entsprechender Größe des Unternehmens und Dauer des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Diesen muss man schriftlich geltend machen. Der Arbeitgeber muss, sofern dringende betriebliche Gründe hierzu vorliegen, ebenso schriftlich ablehnen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitszeugnis – Die Schlussformel
Die Schlussformel – das wichtigste Element des Zeugnisses. Denn sie wird vom Personalchef als Erstes gelesen. Der Gesetzgeber schreibt nichts vor, nur, dass der Arbeitgeber jedenfalls ein Zeugnis erteilen muss, das mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthält, sog. Einfaches Zeugnis. Nur wenn der Arbeitnehmer dies verlangt, müssen sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken, sog. Qualifiziertes Zeugnis.