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Mietrecht Mietspiegelrecht wird reformiert

Um die Miete in einem Wohnraummietverhältnis erhöhen zu können, muss der Vermieter dies begründen. Klassischerweise geschieht dies, indem in dem Mieterhöhungsschreiben auf einen Mietspiegel Bezug genommen wird. Man kann auch auf Vergleichswohnungen oder ein aktuelles Gutachten verweisen, einen Mietspiegel stellt allerdings die häufigste Begründungsart dar. Aktuell haben nicht alle Städte einen Mietspiegel aufgestellt. Die zum 01.07.2022 In Kraft tretende Reform des Mietspiegelrechts sieht vor, dass Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern künftig verpflichtet sind, einen Mietspiegel zu erstellen. Sofern eine Gemeinde bislang über keinen Mietspiegel verfügt, ist ein solcher dann bis spätestens Anfang 2023 zu veröffentlichen. Sofern es sich um einen sogenannten qualifizierten Mietspiegel handelt, verlängert sich die Frist bis Anfang 2024.

Städte wie beispielsweise Köln, Bonn oder Bergisch Gladbach verfügen bereits seit Jahren über Mietspiegel, andere - insbesondere mittelgroße Städte ab 50.000 Einwohnern - werden nun tätig werden müssen.

Beitrag veröffentlicht am
22. November 2021

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