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Verkehrsrecht Der Countdown läuft! Sichern Sie jetzt Ansprüche Ihre im VW- Abgasskandal!

Sollte Ihr Fahrzeug ebenfalls vom Abgasskandal betroffen sein, haben Sie aller Wahrscheinlichkeit nach das Softwareupdate zur Abwendung der Zwangsstillegung durchführen lassen. Wenn Sie Ihre Ansprüche gegen VW bislang nicht individuell geltend gemacht haben, werden Sie sich voraussichtlich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. Im letzteren Falle werden Sie wissen, dass die Klage zwischenzeitlich zurückgenommen worden ist. Die im Klageregister eingetragenen Fahrzeugeigentümer erhielten nach Klagerücknahme von Seiten der Volkswagen AG ein Vergleichsangebot, welches bis zum 30.04.2020 über ein dafür eingerichtetes Internetportal angenommen werden konnte.

Was können Sie jedoch jetzt noch tun, wenn Sie den Vergleich nicht angenommen haben und die Annahmefrist bereits abgelaufen ist?

Mindestens bis zum 30.10.2020 sind Ihre Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG - auf Grund Ihrer Beteiligung an der Musterfeststellungsklage - gehemmt.

Das heißt, werden Sie jetzt aktiv, um etwaige Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG zu sichern.

Wenn …

  • Ihr Fahrzeug mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet ist,
  • Sie im Klageregister eingetragen waren,
  • Sie zum Zeitpunkt des Kaufs des Fahrzeugs (Kaufdatum vor dem 01.01.2016) einen Wohnsitz in Deutschland hatten
  • und Ihre Ansprüche nicht an Dritte abgetreten oder bereits ein rechtskräftiges Urteil gegen die Volkswagen AG erstritten haben,

sollten Sie jetzt handeln, andernfalls gehen Sie das Risiko ein, dass die Verjährung Ihrer Ansprüche eintritt.

Sollte eine dieser oben genannten Punkte nicht auf Sie zutreffen, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen, um überprüfen zu lassen, ob und inwieweit Sie dennoch Ansprüche gegenüber der VW AG geltend machen können.

Beitrag veröffentlicht am
11. September 2020

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