Insbesondere größere Wohnungseigentumsgemeinschaften verfügen über sogenannte Untergemeinschaften. Hierzu finden sich in den Gemeinschaftsordnungen oft Regelungen, dass Kosten und Lasten nach Möglichkeit für jede Untergemeinschaft gesondert ausgeworfen werden. Dies führt gerne dazu, dass Streit darüber entsteht, ob die Gesamtgemeinschaft oder die Untergemeinschaft über einzelne Angelegenheiten entscheiden darf.