Familienrecht Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2020
Höhere Unterhaltssätze für Kinder
Zum 01.01.2021 ändert sich erneut die Düsseldorfer Tabelle. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese auf seiner Internetpräsenz bereits veröffentlicht. Sie sieht für unterhaltsberechtigte Kinder höhere Bedarfssätze vor. Der Mindestbedarf für minderjährige Kinder steigt
- für Kinder bis einschließlich 5 Jahren von 369,00 € auf 393,00 €
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren von bisher 424,00 € auf 451,00 €
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren von 497,00 € auf 528,00 €.
Der Mindestbedarf für volljährige Kinder steigt ebenfalls von derzeit 530,00 € auf sodann 564,00 €.
Der Bedarf der höheren Einkommensgruppen leitet sich von diesem Mindestunterhalt ab und steigt demgemäß ebenfalls prozentual.
Der Bedarf für außer Haus wohnende volljährige Kinder, die noch unterhaltsberechtigt sind, ändert sich nicht, er liegt weiterhin bei 860,00 € pauschal, worin 375,00 € Warmmietkosten enthalten sind.
Das Kindergeld erhöht sich ebenfalls zum 01.01.2021. Es ist auf den Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes anzurechnen, bei minderjährigen Kindern hälftig und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang.
Liegt ein Unterhaltstitel, z.B. eine Jugendamtsurkunde oder ein gerichtlicher Beschluss über einen dynamisierten Unterhalt vor, ist die monatliche Zahlung entsprechend der neuen Tabellensätze anzupassen.