Sofortkontakt zur Kanzlei
Leonhard & Imig Rechtsanwälte Ihre Experten in Bergisch Gladbach
Rufen Sie uns an! +49 2204 97610
Senden Sie uns eine E-Mail! rae@leonhard-imig.de
Telefonisches Beratungsangebot erweitert: Datensichere Videotelefonie geschaltet
Blog
Aktuelle Fachbeiträge
 

Mietrecht Kündigungsschutz für Mieter während Corona-Krise

Neues Gesetz schützt ab 01.04.2020 Mieter von Wohn- und Gewerberäumen vor Kündigungen

Zum 01.04.2020 trat ein Gesetz mit dem sperrigen Titel „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ in Kraft. Dieses hat unter anderem für Vermieter und Mieter von Wohn- und Gewerberäumen weitreichende Folgen.

Bislang konnte ein Vermieter ein Mietverhältnis fristlos kündigen, sobald ein Mietrückstand von zwei Monatsmieten aufgelaufen war. Diese Möglichkeit wird ihm nun genommen, sofern der Rückstand aus der Zeit von April bis Juni 2020 stammt. Der Gesetzgeber möchte somit verhindern, dass Mieter nur deshalb ihre Wohnung oder ihre angemieteten Gewerberäume verlieren, weil sie aufgrund der Corona-Krise finanzielle Engpässe zu überbrücken haben. Gleichwohl müssen die Mieten gezahlt werden, es droht allerdings zunächst keine Kündigung. In diesem Gesetz wird darüber hinaus geregelt, dass eine Kündigung wegen dieser Rückstände erst nach dem 30.06.2022 ausgesprochen werden kann. Dem Mieter soll hierdurch ausreichend Zeit eingeräumt werden, die Mieten auszugleichen, der Vermieter soll unter dem Strich die komplette Miete erhalten, wenn auch zeitverzögert. Zugleich stellt der Gesetzgeber klar, dass Kündigungen aus anderen Gründen, welche mit der aktuellen Corona-Krise in keinerlei Zusammenhang stehen, weiterhin möglich sind, so z.B. wegen älterer Mietrückstände, Eigenbedarfs oder aufgrund eines Fehlverhalten des Mieters.

Ob diese Maßnahmen den gewünschten Erfolg zeigen, wird man sehen müssen. Das Gesetz erhält daher zugleich die Ermächtigung für die Bundesregierung, den Zeitraum, für welchen die Kündigungsbeschränkung gilt, über den 30.06.2020 hinaus zu verlängern.

Beitrag veröffentlicht am
3. April 2020

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Nachbarrecht
09.02.2026

Wie hoch darf die Hecke sein?

Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 28.03.2025 (Az. V ZR 185/23) entschieden, dass es im (hessischen) Landesnachbarrecht keine allgemeine, von der konkreten Ausgestaltung im Landesnachbargesetz unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken gibt. Das Urteil ist auf das Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen übertragbar.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
09.02.2026

Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz – ein Irrglaube

Es kommt ständig vor, dass ein Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem sich beträchtliche Beschränkungen hinsichtlich seiner Einsatzfähigkeit ergeben. Oftmals besteht die Vorstellung, der Arbeitgeber müsse dies bei der Zuteilung von Arbeitsaufgaben quasi immer berücksichtigen. Irrtum. Das muss er nicht.

Beitrag lesen
Straßenverkehrsrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Verkehrszivilrecht
13.10.2025

Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Kindern – Was passiert rechtlich, wenn es gekracht hat?

Zum 27.08.2025 hat in Nordrhein-Westfalen das neue Schuljahr begonnen und rund 180.000 Kinder wurden neu eingeschult. Viele Kinder, Eltern und auch andere Verkehrsteilnehmer sehen sich nun den Herausforderungen eines täglich zu bewältigenden und meist nicht ungefährlichen Schulwegs gegenüber. Was ist zu beachten, wenn es zu einem Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Kindes gekommen ist?

Beitrag lesen