Alle Beiträge zum Stichwort: Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsrecht
Kündigung und Depression! In diesem speziellen Fall wäre eine Offenlegung der persönlichen Daten von Vorteil gewesen.
„Definiert man den Zustand des Irrseins medizinisch und nicht bösartig, dann kann man landläufig sagen, dass das Wesen eines Irren ist, nicht zu erkennen, dass er irre ist." Was es mit diesem Satz des Landesarbeitsgerichts Köln auf sich hat, lesen Sie bei uns oder in der GL Kompakt (Ausgabe März 2024).
Arbeitsrecht
Alle reden vom Urlaub …
Rechtstipp zur sogenannten Initiativlast des Arbeitgebers