Kollision mit einem verbotswidrig im Park-und Halteverbot abgestelltem Fahrzeug

Barbara De Icco Valentino
Der Kläger hatte sein Fahrzeug im absoluten Halteverbot hinter einer die Fahrbahn verengenden Verkehrsinsel am Straßenrand geparkt. Der Beklagte stieß bei Dunkelheit während der Fahrt gegen das klägerische Fahrzeug. Der Kläger musste sich ein Mitverschulden in Höhe von 25 % zurechnen lassen – so entschied das OLG Frankfurt. Das Gericht führte aus, dass der Unfall mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können, wenn der Kläger „nicht an dieser Stelle im Park- und Halteverbot“ gestanden hätte.
Also auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug abstellen und verlassen, können Sie einen Verkehrsunfall mitverursachen. Dies ist jedoch vom Einzelfallabhängig und hatte hier die Besonderheit, dass das Fahrzeug verkehrsbehindert geparkt wurde.
Nachzulesen im Volltext – OLG Frankfurt, Urteil vom 15.03.2017 – 16 U 212/17