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Mietrecht Amtsgericht Köln hält Mietpreisbremse in NRW für unwirksam

(AG Köln, Urteil vom 15.02.2019, Az. 208 C 188/18)

In den vergangenen Monaten haben bereits einige Gerichte entschieden, dass die sogenannte Mietpreisbreme unwirksam sei. Konkret geht es jeweils um die Verordnung des jeweiligen Bundeslandes, welche die vom Bundesgesetzgeber ermöglichte Mietpreisbremse regelt. In NRW ist dies die sogenannte Mietpreisbegrenzungsverordnung. Hierzu hat sich nun das Amtsgericht Köln positioniert und diese Verordnung für formal unwirksam erklärt. Das Amtsgericht Köln führt in seinem Urteil hierzu aus, die Begründung der Verordnung sei nicht ausreichend. In der Begründung der Verordnung würden die Kriterien und deren Gewichtung, die allgemein für die Einordnung eines Gebietes in ein solches mit angespannten Wohnungsmarkt angesetzt werden, genannt. Es fehle allerdings die konkrete Anwendung dieser Kriterien auf die Stadt Köln. Auf Grund dessen sei die Mietpreisbegrenzungsverordnung für Nordrhein-Westfalen nichtig. Da diese Frage für Nordrhein-Westfalen jedoch nicht obergerichtlich abschließend entschieden ist, ließ das Amtsgericht Köln zugleich die Berufung gegen das Urteil zu. Das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist daher noch nicht gesprochen.

Beitrag veröffentlicht am
12. April 2019

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